Verwaltung

Allgemeine Grundsätze der Verwaltertätigkeit

Eine Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter.
Dies erfordert jedoch, dass der Verwalter sich persönlich zuverlässig, unparteiisch und bei Bedarf als qualifizierter Moderator verhält. Des Weiteren muss er über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen und die Ordnungsmäßigkeit der wohnungswirtschaftlichen Verwaltung beachten. Er benötigt umfangreiche Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind sowie besondere Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften. Diese Eigenschaften sind für einen Verwalter Voraussetzung, um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) mit der notwendigen Sorgfalt und Fürsorgepflicht zu verwalten.
Aufgrund unserer langjährigen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeit sind diese Qualifikationen bei uns Voraussetzung.


Kompetente Partnerschaft

Wir - die Baugenossenschaft Huchenfeld eG - sind seit 1949 als regional agierendes Wohnungsunternehmen (bis 1990: gemeinnützig) tätig und betreuen derzeit 2.694 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Der Vorstand, welcher durch den Aufsichtsrat kontrolliert wird, leitet die Geschäfte der Genossenschaft und wird durch die Herren Horvat (staatl. gepr. Betriebswirt m. Fachrichtung Wohnungswirtschaft und Realkredit) und Friesenhahn (Dipl.-Ing. (FH), Architekt) präsentiert. Seriöses und solides Arbeiten mit sozialer Prägung stehen seit Gründung der Genossenschaft im Vordergrund. Hierdurch wurde ein werthaltiges Fundament geschaffen, was uns jetzt wie auch in der Zukunft Krisensicherheit garantiert.

Das Geschäftsfeld „WEG – Verwaltung“ haben wir seit 1972 in unser Leistungsangebot aufgenommen. Nachdem wir anfänglich nur unsere selbst erstellten Gemeinschaften verwaltet haben, wurde im Jahr 2006 beschlossen, auch von uns nicht erstellte Häuser auf Anfrage zu verwalten. Seit dieser Zeit erhöhte sich die Anzahl der Gemeinschaften durch überwiegend Mund zu Mund Empfehlungen um ein vielfaches; folgend ein beispielhafter Auszug unserer verwalteten Gemeinschaften:

  • Im Blumengarten 1 + 3, PF           
  • Kösliner Straße 2 – 6, PF           
  • Tilsiter Str. 1 – 11, PF               
  • Dennachstr. 38 - 42, PF                      
  • Bülowstr. 12, PF               
  • Leonberger Str. 44+44/1, Heimsheim   
  • Burgweg 6 + 8, Schömberg          
  • Albert-Schweitzer-Str. 8, 10 PF     
  • Industriestr. 21, PF
  • Allensteiner Str. 2 - 12, PF
  • Kopernikusallee 46 - 68, PF
  • Hetzenbergweg 5 - 11, PF
  • Würmstr. 2, 10 + 10 a, PF
  • Daimlerstr. 12 + 14, PF

 
Die WEG`s werden von 8 ausgebildeten Kaufleuten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bzw. Immobilienverwaltung, einer Bilanzbuchhalterin, einer Steuerfachgehilfin sowie für technische Fragen, einem Diplom Ingenieur (FH) mit Fachrichtung Architektur betreut. Darüber hinaus können wir bei Bedarf auf drei eigene Hausmeister, zwei Reinemachfrauen sowie zuverlässige Handwerker zurückgreifen; insbesondere bei Störungen und Instandhaltungen ist somit eine schnelle und koordinierte Abwicklung sichergestellt.

Unsere Mitarbeiter sind langjährig im WEG-Bereich tätig und verfügen hierdurch über einen großen Erfahrungsschatz sowie routiniertes Handeln. Nachdem sich in der WEG – Rechtssprechung laufend Änderungen ergeben, legen wir besonderen Wert darauf, unsere Mitarbeiter regelmäßig durch Seminare zu schulen.

Selbstverständlich steht jeder Eigentümergemeinschaft ein hauptverantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung, welcher im Urlaubs- und Krankheitsfall qualifiziert vertreten wird; Notfalldienste sind eingerichtet.


Weitere Vorteile unserer Geschäftsbeziehungen

Im Hinblick auf unsere Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft Pforzheimer Wohnungsunternehmen“ können Sie von diversen Sonderkonditionen partizipieren, z.B.:

  • vergünstigte Stromtarife (Allgemein- und Wohnungsstrom)
  • vergünstigte Bezugspreise für Fernwärme- und Erdgaslieferungen
  • günstige Heizölbezugspreise
  • verbesserte Rahmenverträge bei Versicherungen, Kabelanschlussgebühren, Aufzugswartungen und Wärmedienstunternehmen


Die Mitgliedschaft im „Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen“ gewährleistet uns umgehende Informationen über aktuelle Änderungen im Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus verfügt der Verband über eine juristische Abteilung, welche jederzeit für fachspezifische Auskünfte zur Verfügung steht.


Die Verwaltervergütung als Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung

Die Verwaltervergütung wird jeweils zu Beginn einer Verwaltungsperiode vereinbart und für die gesamte Laufzeit aufrechterhalten. Somit bestehen für beide Vertragsparteien kalkulierbare Vertragskonditionen; ausgenommen hiervon sind lediglich eventuelle Änderungen der Mehrwertsteuersätze.